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Sauna im Garten Baugenehmigung Berlin

Sauna von innen mit Stimmungslichtern
Eine Sauna in Berlin kann genehmigungsfrei unter bestimmten Voraussetzungen gebaut werden.

In der Landeshauptstadt Deutschlands möchten sich mittlerweile viele Menschen den Traum einer eigenen Sauna im Garten verwirklichen. Kein Wunder: Das Saunieren ist gut für das Immunsystem und kann Stress lösen. Doch mit dem Bauvorhaben sollten Sie nicht zu schnell seine. Eine Sauna im Garten Baugenehmigung (Berlin) ist meist nötig. Aber welche Vorschriften gelten in Berlin? Wir zeigen Ihnen, worauf zu achten ist.

Sauna im Garten Baugenehmigung Berlin

Anders als in anderen Bundesländern, sind die Baubestimmungen für eine Sauna im Garten sehr locker gehalten in der Landeshauptstadt. Seit der Gesetzesform in 2006 können Gartenbesitzer daher aufatmen und haben deutlich mehr Entscheidungsbefugnis über die eigene Gartenbebauung. Das betrifft auch die Gartensauna.

Eine Gartensauna fällt unter die Bestimmungen von Gartenhäuschen. Für diese wurde am 01. Februar 2006 bestimmt, dass diese bis zu einer Größe von zehn Quadratmetern ohne Genehmigung erbaut werden dürfen. Beachten Sie hier auch die Mindestgröße einer Sauna, die vier Quadratmeter verlangt. Das betrifft jedoch nur Gartenhäuschen, die einer einstöckigen Bebauung unterliegen. Für Saunen gilt die gleiche Regelung. Somit müssen Sie nur eine Genehmigung für Ihre Sauna einholen, wenn diese über zehn Quadratmeter groß ist.

Möchten Sie die Bedingungen nachlesen? Dann empfehlen wir Ihnen die Paragrafen 62, 63 und 64 der Berliner Bauordnung.

Beachten müssen Sie jedoch, dass es in Berlin teilweise Gebiete gibt, für die ein Bebauungsplan vorliegt. In solchen Fällen müssen Sie sich an die Regelungen des Paragraf 63 halten und benötigen eine Genehmigung. Sollte sich die Baubehörde aber binnen vier Wochen nicht bei Ihnen zurückmelden, dürfen Sie mit dem Bau beginnen.

Vorschriften für den Bau einer Sauna in Berlin

Nun sollten Sie sich jedoch nicht zurücklehnen und denken, Sie könnten einfach mit dem Bau starten, ohne weitere Vorschriften zu beachten. Auch, wenn der Bau genehmigungsfrei ist, gelten weitere Regelungen unabhängig davon. So ist die Einhaltung von mindestens drei Metern Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten. Darüber hinaus können in Ihrer Kommune bestimmte Bauregelungen gelten. Ein fachlicher Rat sollte daher in jedem Fall eingeholt werden.

Auch bei der Behebung der Sauna gilt es bestimmte Vorschriften zu beachten. Sollten Sie den Einbau eines Holzofens bevorzugen, muss der Bezirksstornsteinfeger diesen abnehmen. Bei einem Elektro-Ofen sollten Sie sich den Rat eines Elektrikers einholen.

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