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Sauna im Garten Baugenehmigung Bremen

Sauna im Außenbereich mit Blick auf den See.
Saunieren in Bremen erlaubt? Ja, aber Vorschriften gilt es zu beachten.

Beim Bau einer Sauna gilt es einiges zu beachten. Nicht nur die eigenen Präferenzen in der Gestaltung, sondern auch die Vorschriften des eigenen Bundeslandes sollten dabei Beachtung finden. Wer eine Gartensauna errichtet, schafft sich auch gleich einen Wohlfühltempel zum Entspannen im eigenen Gartenreich. Viele vergessen beim Träumen jedoch die Sauna im Garten Baugenehmigung (Bremen). Auch für Bremen gibt es für den Saunabau klare Vorschriften. Welche dies sind, zeigen wir Ihnen.

Wann ist eine Sauna in Bremen genehmigungsfrei?

Ob Sie eine Genehmigung für eine Sauna im Garten benötigen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Doch auch innerhalb eines Bundeslandes können unterschiedliche Regelungen Greifen – so auch in Bremen. In Bremen ist es nämlich von der Größe der Sauna abhängig, ob diese genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist.

So dürfen Bremer Bürger sich freuen, wenn Sie eine Sauna planen, die lediglich eine Grundfläche von bis zu 10 Quadratmetern haben soll. Eine Sauna im Garten Baugenehmigung (Bremen) bedarf es hier nicht. Sollten Sie jedoch Räumlichkeiten zum Saunieren von bis zu 20 Quadratmetern präferieren, kommen Sie um eine Baugenehmigung nicht herum.

Sollten Sie eine Baugenehmigung benötigen, müssen Sie hierfür einen Bauantrag stellen. Diesen können Sie beim Bürgerservice von Bremen ausfüllen.

Darüber hinaus sollten Sie folgende Unterlagen bereitstellen:

  • Lageplan (1:500): Hier kennzeichnen Sie farblich den Bereich, wo die Sauna errichtet werden soll.
  • Schnittzeichnungen: Skizzieren Sie die Sauna
  • Ansichten 3-fach: Nun müssen Sie einen gesamten Grundstücksplan vorbereiten. Alle Türe, Balkone und Fenster auf Ihrem Grundstück müssen klar erkennbar sein.
Pool aus Holz im Garten in einem großen Fass
Nach dem Saunieren können Sie sich im eigene Garten im kühlen Nass erfrischen.

Ärger mit den Nachbarn vermeiden

Beim Bau einer Sauna in dicht besiedelten Umgebungen, kann es schon einmal öfters zum Streit zwischen Nachbarn kommen. Die Nachbarn fühlen sich von Ihnen belästigt oder von dem Ausstößen der Sauna. Daher gilt es auch hier die Nachbarn zu besänftigen. Bestimmungen müssen zudem eingehalten werden. So bedarf es beim Bau einer Sauna im Garten der Einhaltung von Abstandsregelungen zum Nachbargrundstück. Diese umfassen mindestens drei Meter. So können Sie verhindern, dass Ihr Nachbar sich vom Rauch gestört fühlt.

Ein passender Außenbereich zur Sauna kann zudem entzücken. So können Sie nach dem Saunieren ins kalte Nass eintauchen und gut abkühlen. Doch auch hier sollten Sie darauf achten, dass Ihre Nachbarn sich nicht gestört fühlen. Ein passender Sichtschutz sollte daher bei der Planung mit bedacht werden.

Sauna im Garten Beheizen: Genehmigung und Vorschriften

Ohne eine passende Wärmequelle, ist eine Sauna im Garten nutzlos. Die Wahl, welche Heizquelle Sie nutzen, steht Ihnen frei. Üblich ist jedoch die Wahle eines Holzofens oder Elektro-Ofens. Beide Ofenarten benötigen die Einhaltung von Vorschriften. Diese sind:

  • Bei einem Holzofen muss der Bezirksstornsteinfeger diesen abnehmen
  • Für einen Elektro-Ofen ist eine Starkstromleitung notwendig. Ein Elektriker muss vor Ort kommen.

Fazit

In Bremen profitieren Sie von einer großen Flexibilität, wenn es um den Bau einer Sauna geht. Jedoch gelten auch hier die Bauvorschriften des Bundeslandes. Diese gilt es zu wissen und dementsprechend das Bauvorhaben umzusetzen. Ein professioneller Rat sollte stets eingeholt werden.

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