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Sauna im Garten Baugenehmigung Hamburg

Rustikale Saune mit kleiner Sitzbank und Feuerstelle.
Eine Sauna bedarf in Hamburg immer einer Genehmigung.

Im schönen Hamburg kann eine Sauna im Garten wahre Wunder bewirken. Entspannung finden Sie am Abend nach der Arbeit oder an den Wochenenden in Ihrem eigenen kleinen Garten-Spa garantiert. Sollten Sie jedoch noch keine Sauna im Garten haben, sondern möchten eine errichten, gibt es einige Vorschriften zu beachten.

Eine Baugenehmigung für eine Sauna ist in der Hansestadt Hamburg nämlich notwendig, um das Bauvorhaben durchzuführen. Worauf es noch beim Saunabau im Garten zu achten gilt, zeigen wir Ihnen.

Sauna Baugenehmigung in Hamburg

Um zu wissen, ob ein Bauvorhaben in Hamburg genehmigungsfrei ist oder nicht, lohn sich in ein Blick in die Bauverordnung im Landesrecht Hamburg. Normalerweise gelten Saunen im Garten zu den Bestimmungen eines Gartenhäuschen. Das gilt jedoch nicht in Hamburg.

Genehmigungsfrei sind daher solche Bauvorhaben:

  • Gebäude bis 30m³, die zum Hauptgebäude zählen und keine Aufenthaltsräume besitzen
  • Garagen und Carports mit 50m²
  • Terrassenüberdachungen bis 30 m² 
  • Gartenlauben, die den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes entsprechen

Der Bau einer Sauna ist somit in den genehmigungsfreien Auflagen nicht enthalten. Somit bedarf der Bau einer Sauna im Garten in Hamburg immer einer Baugenehmigung. Ob Sie überhaupt eine Sauna im eigenen Garten aufstellen dürfen, zeigt Ihnen der Bebauungsplan der Stadt Hamburg.

Weitere Vorschriften in Hamburg

Sollten sie eine Baugenehmigung erhalten haben, sind weitere Bauvorschriften zu beachten. Diese betreffen vor allem den Standort Ihrer Gartensauna. So müssen mindestens drei Meter Abstand zum Nachbargrundstück vorliegen. Zudem ist es Ihnen untersagt, eine Höhe der Sauna von drei Metern zu überschreiten. Bauen Sie daher flach, jedoch nur so flach, dass auch die Wärme aus dem Ofen gut entweichen kann.

Auch bei der Gestaltung der Fenster der Saune gilt es einige Vorschriften gegenüber dem Nachbarn einzuhalten. So dürfen, ohne die Zustimmung vom Nachbarn, keine Fenster auf der Seite, die zum Nachbargrundstück gerichtet ist, eingebaut werden. Sollten Sie dies unbedingt wünschen, benötigen Sie eine schriftliche Genehmigung Ihres Nachbarn.

Zuletzt ist noch darauf hinzuweisen, dass Sie beim Einbau eines Holzofens eine Genehmigung vom Bezirksschornsteinfegers benötigen.

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