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Terrassenüberdachung Baugenehmigung

Das Grundgesetz regelt, dass das Bauordnungsrecht Ländersache sei. Das heißt, dass die einzelnen Bundesländer individuell für eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung zuständig sind. Die gleichen Regelungen gelten übrigens auch für die Errichtung von Wintergärten.

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Terrassenüberdachung Baugenehmigung: Das deutsche Baurecht beachten

Als Grundlage dafür, dass Baugenehmigungen für Anbauten wie Terrassen und Wintergärten Ländersache sein sollen, gilt die Musterbauordnung. Diese wurde von der Bauministerkonferenz im Jahr 2008 das letzte Mal überarbeitet und gilt auf EU-Ebene. Die 16 Bundesländer arbeiten mit der jeweils gültigen Landesbauordnung. Dennoch sind die Regelungen nicht in allen Bundesländern grundverschieden, sondern die wichtigsten Inhalte sind sogar identisch.

Terrassenüberdachung Baugenehmigung - Alles was Sie wissen müssen

Natürlich darf nicht jeder bauen, wie und wo es ihm gefällt. Auch wenn viele Menschen meinen, dass sie auf ihrem Grundstück tun und lassen können, was sie wollen – dem ist nicht so. Die Ortschaften würden im Chaos versinken, wenn jeder irgendwie bauen würde. Deshalb müssen die Regelungen des Baurechts beachtet werden. Sie kennen verschiedene Normen und Gesetze, nach denen das Bauen geregelt ist. Unterschieden wird zum einen in das öffentliche, zum anderen in das private Baurecht.

Das öffentliche Baurecht befasst sich mit den Vorschriften, die für die Art der Nutzung sowie für den Umfang der Bodennutzung gelten. Der Gesetzgeber gibt hier einen rechtlichen Rahmen vor, nach dem sich der Bauherr bei der Umsetzung seines Vorhabens richten muss. Das öffentliche Baurecht legt somit fest, wo genau etwas wie gebaut werden kann. Verschiedene Baubereiche sind in den §§ 30 ff des Baugesetzbuchs aufgeführt, sie berücksichtigen einen Bebauungsplan für eine Ortslage, definieren Innen- und Außenbereich.

In Ergänzung dazu gibt es das private Baurecht. Es regelt die Interessen bzw. deren Einhaltung unter den Grundstückseigentümern und Bauherren. Außerdem gehört zum privaten Baurecht das Bauvertragsrecht. Grundlage für das private Baurecht ist das Bürgerliche Gesetzbuch, wobei vor allem das Sachenrecht und das Werkvertragsrecht maßgeblich sind.

Das öffentliche und das private Baurecht ergänzen einander und sind doch getrennt voneinander zu betrachten. Denn: Geht es um ein baurechtliches Verfahren wie bei der Terrassenüberdachung Baugenehmigung, erfolgt nur eine Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Der Prüfungsmaßstab umfasst nicht die privatrechtlichen Vorschriften und deren Einhaltung! Diese sind gesondert zu betrachten, können aber die Umsetzung des geplanten Bauvorhabens sehr wohl verhindern.

Folgende gesetzliche Regelungen sind für Bauherren interessant:

  • Privates Baurecht und Nachbarrechte
  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht der Länder
  • Baunebenrecht

Um die Terrassenüberdachung Baugenehmigung zu erhalten, darf das Vorhaben nicht gegen diese Gesetze verstoßen, was durch das örtliche Bauamt überprüft wird. Es agiert im Vorfeld und prüft bei Antragstellung die Rechtmäßigkeit des geplanten Vorhabens. Nachbarn können währenddessen um ihr Einverständnis gebeten werden, wenn eine Grenzbebauung bzw. die Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bauabstände zur Grundstücksgrenze geplant ist. Solch ein Einverständnis kann sogar im Grundbuch vermerkt werden und ist auch dann maßgeblich, wenn der Nachbar sein Grundstück verkauft.

Ein Dach über der Terrasse ist gleich eine Terrassenüberdachung?

Im Prinzip ist diese Frage in der Überschrift mit „Ja“ zu beantworten, doch ganz so einfach ist es nicht. Wenn auch ein Sonnensegel als Dach gilt, so handelt es sich nicht um eine Terrassenüberdachung. Denn: Hierunter ist eine feste Dachkonstruktion zu verstehen, die in den meisten Fällen zusätzlich durch Stützen gesichert ist.

Das Baurecht kennt noch eine umfassendere Definition: Nach dieser ist eine Terrassenüberdachung eine Errichtung, die zu ebener Erde liegt. Es muss sich nicht einmal zwangsläufig nur um eine Neuerrichtung handeln, möglich ist auch ein Anbau oder die Durchführung einer Umbaumaßnahme. Wird ein Gebäude durch Neu-, An- oder Umbau geändert, treten das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht auf den Plan. Wichtig: Geht es um die Errichtung einer Überdachung, die nicht mit dem Haus verbunden ist, sondern die frei steht, so werden damit bisher nicht bebaute Flächen zumindest überbaut. In dem Fall sind die gleichen Vorschriften anzuwenden, die auch für den Bau eines Carports relevant sind und die in der Landesbauordnung sowie in den Gemeindesatzungen verankert sind.

Wichtig: Es ist teilweise eine Genehmigungsfreiheit möglich. Das Verwaltungsverfahren zur Prüfung des Bauvorhabens wird durch einen Bauantrag in die Wege geleitet und die Einhaltung aller geltenden Regelungen und Gesetze obliegt dem Bauherrn. Handelt er diese zuwider, muss er mit einer Strafe durch die Bauaufsichtsbehörde rechnen. Diese kann aus einer Ordnungsstrafe bestehen, es droht aber auch der Abriss des neu errichteten Objekts.

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Terrassenüberdachung Baugenehmigung: Was ist immer wichtig?

Auf den Bauherren oder gegebenenfalls auf den beauftragten Architekten oder Bauingenieur kommen auch bei nicht erforderlicher Baulizenz einige Aufgaben zu. So müssen die gesetzlichen Vorgaben stets eingehalten werden, was eine sorgfältige Überprüfung im Vorfeld unverzichtbar werden lässt.

Zuerst geht es um die Prüfung möglicher Auflagen und um die Einhaltung bauplanungsrechtlicher Bestimmungen. Als Grundlage dafür dient der jeweils aktuell gültige Bebauungsplan der Gemeinde, der beim Bauamt bzw. Bauordnungsamt einzusehen ist. Das Bauvorhaben muss dem Bebauungsplan entsprechen. Ist das nicht der Fall, kann ein Antrag auf Befreiung aus den Vorgaben des Bebauungsplans gestellt werden. Wenn kein Bebauungsplan für die Gemeinde existiert, müssen die Vorgaben für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Baugesetzbuch geprüft werden. Hier ist der § 34 maßgeblich, welcher auf Bundesebene gilt.

Die Zulässigkeit des Bauvorhabens wird nicht in jedem Fall vom Bauamt geprüft und somit wird dann keine Terrassenüberdachung Baugenehmigung erteilt. Eine Bauerlaubnis liegt somit nicht vor. Dennoch müssen die Vorschriften der Landesbauordnung natürlich eingehalten werden. Hierzu zählen unter anderem die Bestimmungen zu den Abstandsflächen und zum Brandschutz. Auch die statischen Anforderungen sind zu beachten. Des Weiteren dürfen nur zugelassene Baustoffe für die Errichtung der Terrassenüberdachung verwendet werden. Die Prüfung dieser Belange stellt sich als sehr anspruchsvoll dar und kann recht viel Zeit benötigen. Wer die Terrassenüberdachung für eine Nutzung im nächsten Sommer plant, sollte sich mit den gesetzlichen Bestimmungen daher schon im Vorfeld befassen. Die Wintermonate sind ein geeigneter Startzeitpunkt für die Überprüfungen! Laien sollen sich bei versierten Fachleuten oder in der Beratung des Bauamtes oder einer Baubehörde rückversichern, damit es am Ende kein böses Erwachen gibt. Kompetente Anlaufstellen sind Bauingenieure und Architekten, wobei beide bauvorlageberechtigt sein sollten.

Davon ist die Notwendigkeit einer Terrassenüberdachung Baugenehmigung abhängig

Da eine Terrassenüberdachung fest mit dem Boden verbunden werden soll, sind hier verschiedene Gesetzgebungen und Regelungen zu beachten und das Bauamt möchte in der Regel ein Wörtchen mitreden. Ob tatsächlich eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung nötig ist oder nicht, entscheidet der Einzelfall. Generell ist der Spielraum für eine Genehmigungsfreiheit bei der Terrassenüberdachung eher als eng einzustufen, was auch für die Überdachungen gilt, die wie ein Carport frei im Garten aufgebaut werden. Wichtig sind zwei Faktoren für die Antwort auf die Frage, ob eine Baugenehmigung nötig ist oder nicht: Bundesland und Abmessungen. Die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen und auch die geplante Größe des Neu-, An- oder Umbaus wird unterschiedlich eingestuft.

Zu beachten ist dabei eine Art räumlicher Freibetrag. Dieser besagt, bis zu welcher Größe gebaut werden darf, ohne dass eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung benötigt wird. Dieser Freibetrag variiert je nach Bundesland, wobei sich einige aber gleichen: Bayern und Berlin sehen in einer überbauten Fläche von maximal 30 m² und bis zu einer Tiefe von drei Metern keine Probleme und es bedarf keiner Terrassenüberdachung Baugenehmigung. Allerdings sind die Vorschriften nicht nur je nach Bundesland verschieden, sondern sie können sich auch ändern. Es ist daher ratsam, vor der Umsetzung des Bauvorhabens um Auskunft seitens des Bauamts zu bitten.

Immer wieder ist zu lesen oder zu hören, dass auch das verwendete Material eine Rolle spielen würde. Eine Terrassenüberdachung mit Stützen aus Klinkern und einem festen Holzdach müsse genehmigt werden, wenn jedoch auf Glas und Aluminium als leichtere Materialien gesetzt würde, müsse keine Baugenehmigung her. Das ist aber Unsinn, denn das Material spielt keine Rolle. Es geht schlicht und einfach darum, dass hier ein Stück Boden überbaut wird und dabei ist es unerheblich, ob die Terrassenüberdachung massiv gebaut und damit für die nächsten Jahrhunderte gerüstet sein soll oder ob es sich um eine Leichtbauvariante handelt.

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Terrassenüberdachung Baugenehmigung: Diese Unterlagen werden gefordert

Steht fest, dass das Bauvorhaben zur Überdachung der Terrasse nicht genehmigungsfrei ist, muss ein Antrag für eine Baugenehmigung gestellt werden. Theoretisch kann den jeder Bauherr selbst stellen, praktisch ist es aber vorgeschrieben, dass ein fachkundiger Bauingenieur oder vorlageberechtigter Architekt das Verfassen des Entwurfs vornimmt. Wichtig: Der Entwurfsverfasser muss eine Bauvorlageberechtigung für das entsprechende Bundesland haben, in dem die Überdachung erstellt werden soll.

Die folgenden Unterlagen werden benötigt:

  • Ausgefüllter Antrag auf Genehmigung des Bauvorhabens
  • Beschreibung der geplanten Überdachung
  • Aufstellung über die zu erwartenden Baukosten
  • Grundriss
  • Verschiedene Ansichten und Schnitte
  • Erfassungsbogen zur Statik
  • Lageplan des Grundstücks (wird vom Katasteramt ausgegeben)

Schon allein diese Liste lässt bei vielen Bauherren den Mut sinken, denn es sind tatsächlich viele Formalitäten zu erledigen, ehe die Terrassenüberdachung Baugenehmigung vorliegt. Doch mithilfe des Fachmannes ist es ein Leichtes, das Genehmigungsverfahren anzugehen. Gut zu wissen: In einigen Bundesländern gibt es ein vereinfachtes Verfahren, bei dem deutlich weniger Unterlagen benötigt werden. Es lohnt sich daher in jedem Fall, bei der Baubehörde nachzufragen und die Vorgehensweise bei der Beantragung zu erfragen.

Sollte die Auskunft dahin gehend lauten, dass keine Baugenehmigung nötig ist, solltest du dir diese Aussage schriftlich bestätigen lassen. Andernfalls kann es passieren, dass ein anderer Mitarbeiter der Behörde später der Meinung ist, die Terrassenüberdachung wäre nicht rechtens und mit Konsequenzen droht. Mit der Unterschrift bzw. Bestätigung der Genehmigungsfreiheit bist du auf der sicheren Seite und kannst jederzeit die Aussage des Behördenmitarbeiters belegen.

Die Bauvoranfrage wird vorab gestellt, ist allerdings kostenpflichtig. Sie hat den Vorteil, dass damit von vornherein klar wird, ob ein kompletter Bauantrag Aussicht auf Erfolg haben könnte oder nicht. Die nötigen Anfrageformulare erhältst du im Bauamt.

Verschiedene Arten der Terrassenüberdachung Baugenehmigung

Die Vorabanfrage wird zeigen, welche Art das Genehmigungsverfahren haben muss. Zum einen ist es möglich, dass keine Baugenehmigung nötig ist, dann muss auch kein entsprechender Antrag gestellt werden. Es kann aber sein, dass eine Bauanzeige zu tätigen ist. Dies ist der zweite mögliche Fall. Dabei muss keine offizielle Genehmigung eingeholt werden, das Bauamt überprüft das Bauvorhaben folglich nicht näher.

Im dritten Fall braucht es die komplette Terrassenüberdachung Baugenehmigung mit allen Plänen und weiter oben genannten Unterlagen. Hierbei liegt das Hauptaugenmerk des Bauamts auf der Einhaltung der geltenden Gesetze nach dem Baurecht.

Regelungen in den einzelnen Bundesländern

Terrassenüberdachung Baugenehmigung Infografik über die Regelungen in den einzelnen Bundesländern
Infografik über die Regelungen zur Terrassenüberdachung Baugenehmigung in den einzelnen Bundesländern.

Wichtiger Tipp: Auch wenn es offensichtlich erscheint, dass keine Terrassenüberdachung Baugenehmigung nötig ist, so solltest du dir unbedingt vorab die nötigen Informationen einholen. Zwar wurden in vielen Bundesländern die Vorgaben entschärft und es ist inzwischen deutlich einfacher, eine Überdachung für die Terrasse zu errichten als noch vor wenigen Jahren. Doch gewisse Vorgaben müssen eingehalten werden und werden seitens der Behörden auch penibel überprüft. Rechtsanwalt René Leimnitz aus Viersen zeigt folgende Regelungen für die einzelnen Bundesländer auf:

1. Brandenburg

Genehmigungsfrei sind Bauten von bis zu 20 m² Grundfläche. Der umbaute Raum darf höchstens 75 m³ betragen.

2. Baden-Württemberg

Die Baden-Württemberger sind hier etwas großzügiger und lassen Bauvorhaben genehmigungsfrei, wenn dabei eine Grundfläche von maximal 30 m² bebaut wird. Wichtig ist, dass sich das Bauvorhaben im Innenbereich abspielt.

3. Berlin

Auch in Berlin gilt eine maximal überbaute Fläche von 30 m², bis zu der keine Genehmigung durch die Baubehörde nötig ist. Außerdem darf die Tiefe des Bauvorhabens höchstens drei Meter betragen.

4. Bayern

Die Regelungen für Bayern sind mit denen für Berlin vergleichbar. Es gelten die gleichen Werte!

5. Bremen

Die Bauordnung für Bremen sieht keine Beschränkung in Quadratmetern vor, sondern lediglich eine für die Tiefe: Höchstens drei Meter darf die maximale Bautiefe betragen.

6. Hessen

Hessen geht sehr detailliert vor: Überdachungen für Terrassen müssen ebenso wie teilweise verglaste erdgeschossige Terrassen einen Abstand von mindestens drei Metern bis zu Grundstücksgrenze aufweisen. Dies gilt für alle Gebäude, die den Klassen eins bis drei zuzuordnen sind. Außerdem wird seitens der Behörden explizit auf die Hessische Bauordnung hingewiesen, unter deren Vorbehalt Zusagen zur Genehmigung der Überdachungen gemacht werden.

7. Hamburg

Hamburgs Baubehörden möchten, dass Überdachungen für Terrassen ab einer Fläche von mehr als 30 m² sowie einer Tiefe von mehr als drei Meter zur Genehmigung beantragt werden. Außerdem muss eine Genehmigung eingeholt werden, wenn es sich um sogenannte untergeordnete Überdachungen handelt.

8. Thüringen

Auch die Behörden in Thüringen setzen auf die bereits bekannten 30 m² überbauter Fläche, bis zu vier Meter Gebäudetiefe sind jedoch von der Genehmigungspflicht befreit.

9. Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern reiht sich in die Riege von Bayern und Berlin ein und setzt seine Werte für eine mögliche Genehmigungsfreiheit mit diesen gleich.

10. Saarland

Im Saarland dürfen genehmigungsfreie Überdachungen ein wenig größer ausfallen, denn hier sind bis zu 36 m² überbaute Fläche erlaubt. Tiefer als bis höchstens drei Meter darf das Gebäude dennoch nicht sein.

11. Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein bietet die gleichen Werte wie Berlin oder Mecklenburg-Vorpommern, allerdings wird hier explizit von ebenerdigen Terrassenüberdachungen gesprochen.

12. Niedersachsen

Die maximal überbaute Fläche in Niedersachsen ist auf 30 m² festgelegt und das Bauvorhaben darf drei Meter in der Tiefe nicht übersteigen.

13.Sachsen-Anhalt

Auch Sachsen-Anhalt setzt seine Regelungen ähnlich wie Niedersachsen, Bayern und Berlin und legt die gleichen Werte für eine Genehmigungsfreiheit fest.

14. Sachsen

Sachsen gewährt die Genehmigungsfreiheit ebenso wie Sachsen-Anhalt bei einer maximal überbauten Fläche von bis zu 30 m² und einer Tiefe von höchstens drei Metern.

15. Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfahlen hat seine Vorgaben kürzlich geändert. Das Bundesland an der niederländischen Grenze erlaubt jetzt Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m, Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30 m² Grundfläche und Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze.

16. Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz zeigt sich großzügig, denn die maximal umbaute Fläche darf bis zu 50 m² betragen. Wichtig ist, dass es sich wirklich um Überdachungen handelt und damit um Anbauten, die zu ebener Erde liegen. Die gleiche Regelung gilt auch für die Errichtung von Wintergärten.

Anhand dieser Aufstellung zeigt sich, dass die Regelungen in den Bundesländern sehr ähnlich und teilweise sogar völlig gleich sind. Näheres regeln die Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer, in denen detailliert genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige Vorhaben aufgeschlüsselt sind.

Die Nachbarn reden mit

Grundstücksbesitzer können ein Lied davon singen: Die Nachbarn reden immer und überall mit! Während es bei guter Nachbarschaft kein Problem darstellt, auch die Zustimmung zu einer Grenzbebauung zu bekommen, stoßen Bauwillige bei zänkischen Nachbarn auf Widerstand. Wer einfach davon ausgeht, dass die Nachbarn mit dem Bau sicherlich einverstanden sein werden, irrt sich leider oft gewaltig. Geht es um die Grenzbebauung, solltest du eine schriftliche Einverständniserklärung von den Nachbarn unterzeichnen lassen. Das vermeidet spätere Streitigkeiten, bei denen die lieben Nachbarn von der früheren Frage, ob die Bebauung in Ordnung ist, nichts mehr wissen wollen.

Doch auch dann, wenn alle Vorschriften bei der Überdachung der Terrasse eingehalten werden, sollten die Nachbarn vom Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt werden. Das verhindert spätere Streitigkeiten. Viele Nachbarn sind allerdings dann doch still, wenn sie die erteilte Baugenehmigung gezeigt bekommen.

Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung bauen?

So mancher Grundstücksbesitzer kommt auf die Idee, seine Terrasse einfach mit einem Dach auszustatten und sich vorab nicht über geltende Gesetze zu informieren. Frei nach dem Motto: Wird schon schiefgehen! Doch Kommissar Zufall stellt sich häufig quer und das Bauamt erfährt von dem neuen Dach. Oder der liebe Nachbar ist nicht damit einverstanden und fragt – natürlich ohne Hintergedanken! – beim Bauamt nach der Genehmigung. Liegt diese nicht vor, kann das teuer werden! Die Behörde kann dem Grundstücksbesitzer und Bauherren ein Bußgeld auferlegen, das sich finanziell empfindlich bemerkbar machen dürfte. Die Beträge können durchaus vierstellig sein! Im schlimmsten Fall wird die Terrassenüberdachung Baugenehmigung auch im Nachhinein nicht erteilt und das Bauwerk muss wieder abgerissen werden. Das Bußgeld wird dennoch verlangt, sodass der Bauherr gleich doppelt gestraft ist. Doch auch die nachträgliche Baugenehmigung kann bei ihrer Erteilung mit einer Strafgebühr einhergehen.

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